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Alt 22.08.2008, 14:18   #1 (permalink)
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Standard Urheberrecht DGB droht Blogger wegen Screenshot mit Prozess

Der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigt sich dünnhäutig, was die Verwendung seines Logos angeht. Ein Blogger wurde abgemahnt, weil er in einem Beitrag einen Screenshot einer vom DGB betriebenen Webseite zeigt, auf dem unter anderem auch das Logo der Gewerkschaft zu sehen ist.

Marco Kanne erhielt heute ein Schreiben des DGB-Bundesvorstandes, in dem er zur Entfernung eines Screenshots der Seite Mindestlohn.de aufgefordert wird. Für den Fall, dass Kanne dem nicht bis zum 22. August, 10 Uhr vormittags, nachkommt, droht ihm die Gewerkschaft mit "alle[n] in Betracht kommenden strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Schritte[n]".



In der Tat hat Kanne mit seinem Blogpost gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Verwenden von Screenshots, die mehr als nur einen kleinen Bildausschnitt zeigen, ist nur im Kontext eines schützenswerten Artikels erlaubt. Kannes eigene Leistung besteht lediglich in einem Einzeiler: "Ist der Mindestlohn die Endstufe des Nerobefehls?" Für den Gesetzgeber ist das nicht genug.

Weiter heißt es in dem Schreiben: "Wir weisen Sie insbesondere darauf hin, dass Sie keine Erlaubnis haben, das DGB-Logo zu verwenden." Einem besonderen Schutz unterliegt dieser Teil des Screenshots allerdings nicht - auch die Verwendung des DGB-Logos wäre im Kontext eines Artikels von ausreichender Schöpfungshöhe erlaubt.

"Ich akzeptiere die Drohung mit Initiierung staatlicher Gewalt gegen mich durch den DGB-Bundesvorstand nicht und werde der Aufforderung aus ethischen Gründen nicht nachkommen. Mein Gewissen verbietet es mir, Handlungen zu unterstützen, die Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt gegen Leben, Freiheit und Eigentum von Menschen als gerechtfertigt und erfolgversprechend erscheinen lassen",

schreibt er zur Begründung und fordert andere Blogger dazu auf, ihn mit Artikeln über den Fall zu unterstützen. In einer Reaktion wird auf einen Ausspruch des linken Schriftsteller-Idols Kurt Tucholsky hingewiesen:

"Was darf Satire? Alles."

In den Augen des DGB scheint das nicht zu gelten. Da bekommt man für Satire Klagedrohungen.

Screenshot von opponent.de; Copyright liegt bei mindestlohn.de / DGB.
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Alt 27.08.2008, 22:23   #2 (permalink)
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das ist doch mal was lächerliches

naja was ist mit pressefreiheit?^^
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Alt 29.08.2008, 09:57   #3 (permalink)
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die ist schon lange gestorben da hagelt es nur noch an anzeigen wenn du dich drauf berufst
__________________
Leg dich mit dem besten an und Stirb wie alle dann !
ZeroCool ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2008, 12:01   #4 (permalink)
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tja von der telekom hört mal 2 mal und gut und bei so nem blog wird ein wirbel drumm gemacht lächerlich
__________________
Von manchen habe ich schnauze voll GGGG !!!!
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